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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alles, was Sie wissen müssen

A. Allgemeine Bestimmungen

I. Vertragsgegenstand und Vertragspartner
Für den Kauf aller Produkte (insbesondere auch solche die unter der Internetadresse www.schwarzenbacher- kundl.at) angeboten werden und für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, insbesondere Liefer- und Leistungsbeziehungen mit den Kunden der Firma Schwarzenbacher GmbH, FN 154793m, Luna 40 in 6250 Kundl (im Folgenden „Schwarzenbacher“ genannt) gelten die nachstehend angeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend kurz „AGB“ genannt). Der Kunde anerkennt diese mit Aufnahme der Geschäftsbeziehung an.
Die zwischen Schwarzenbacher einerseits und Kunden andererseits eingegangenen Rechtsverhältnisse sind ausschließlich Zielschuldverhältnisse. Nach abgeschlossener Lieferung bzw. Dienstleistung hat der Kunde keinen Rechtsanspruch auf weitere Dienstleistungen bzw. Lieferungen. Einzige Ausnahme dieses Grundsatzes sind Service- und Wartungsverträge, die ein Dauerschuldverhältnis bilden. In diesem Fall wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit, jedoch mindestens für 1 Jahr geschlossen und kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalenderhalbjahres (30.06. und 31.12.) gekündigt werden.
Vertragspartner sind die Firma Schwarzenbacher GmbH, FN 154793m, Luna 40 in 6250 Kundl (im Folgenden „Schwarzenbacher“) und der Kunde. Kunden sind Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) und Unternehmer iSd Unternehmergesetzbuches (UGB), also eine auf Dauer angelegte Organisation selbständiger wirtschaftlicher Tätigkeit, mag sie auch nicht auf Gewinn gerichtet sein, oder Unternehmer kraft Rechtsform gemäß § 2 UGB sein (im Folgenden „Unternehmenskunde“).
Für Unternehmenskunden gelten die Allgemeinen Bestimmungen (A.) sowie die diesen vorrangigen besonderen Bestimmungen für Unternehmenskunden (unten B.).
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart oder von Schwarzenbacher schriftlich gegenüber dem Kunden bestätigt wurden.

II. Vertragsabschluss
Sämtliche von Schwarzenbacher erstellten Angebote sind unverbindlich, es sei denn, dass im Einzelfall Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart wurde.
Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr erstellt und sind entgeltlich. Verbraucher werden vor Erstellung des Kostenvoranschlages auf die Kostenpflicht hingewiesen.

III. Preise
Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung werden nur verrechnet, wenn dies einzelvertraglich ausverhandelt wurde. Schwarzenbacher ist nur bei ausdrücklicher Vereinbarung verpflichtet Verpackungen zurück zu nehmen.
Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Altmaterial (insbesondere Kühlmitteln, Öle oder sonstige Substanzen sowie Anlagen und Geräte bzw. Teile davon) hat der Kunde zu veranlassen. Wird Schwarzenbacher gesondert hiermit beauftragt, ist dies vom Kunden zusätzlich im hierfür vereinbarten Ausmaß mangels Entgeltvereinbarung angemessen zu vergüten.
Kosten für Fahrt-, Tage- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeiten.
Erfolgt die Abrechnung nach Aufmaßen und ist eine gemeinsame Ermittlung der Aufmaße vereinbart, hat der Kunde bei Fernbleiben trotz zeitgerecht erfolgter Einladung zu beweisen, dass die ermittelten Ausmaße nicht richtig festgestellt wurden.

IV. Rücktrittsrecht des Verbrauchers
Der Kunde als Verbraucher erhält rechtzeitig vor Vertragsabschluss bzw. vor seiner Vertragserklärung die vorverträgliche Information gemäß § 5a KSchG und § 4 FAGG.
Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist, kann von einem außerhalb der Geschäftsräume von Schwarzenbacher geschlossenen Vertrag oder von einem Fernabsatzvertrag – so keine gesetzliche Ausnahmeregelung greift – innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Bei Kaufverträgen und sonstigen auf den entgeltlichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein Verbraucher benannter, nicht als Beförderer tätiger Dritter, den Besitz an der Ware erlangt. Im Falle eines Vertrages über mehrere Waren, die in einer einheitlichen Bestellung bestellt und getrennt geliefert werden, ab dem Tag, an dem der Verbraucher (Kunde) oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Es genügt, wenn der Verbraucher (Kunde) die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet hat. Die Rücktrittserklärung kann mittels Muster-Widerrufsformular-abrufbar auf der Homepage www.schwarzenbacher-kundl.at auch elektronisch erfolgen. Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten wurde (§ 18 Abs. 1 FAGG). Tritt der Verbraucher (Kunde) vom Vertrag zurück, so hat Zug-um-Zug

1. Schwarzenbacher die vom Verbraucher (Kunde) geleisteten Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten die sich daraus ergeben, dass der Verbraucher eine andere Art der Lieferung als die vom Unternehmen gebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) zu erstatten und den vom Verbraucher (Kunden) auf die Sache gemacht notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie
2. der Verbraucher (Kunde) die empfangene Ware zurück zu stellen und Schwarzenbacher ein angemessenes Entgelt für die Benützung einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Werts der Ware zu zahlen. Der Verbraucher hat die unmittelbaren Kosten der Rücksendung selbst zu tragen.

V. Zahlungsbedingungen
Ein Drittel des Entgelts wird bei Vertragsabschluss, ein Drittel bei Leistungsbeginn und der Rest nach Leistungsfertigstellung fällig.
Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Vom Kunden vorgenommene Zahlungswidmungen auf Überweisungsbelegen sind für Schwarzenbacher nicht verbindlich.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen
gewährte Vergünstigungen (Rabatte, Abschläge, Skonto, usw.) und werden der Rechnung zugerechnet. Im Fall eines Zahlungsverzuges werden – mangels höherer gesetzlicher Zinsen – 4 % p. A. Verzugszinsen berechnet.

VI. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Schwarzenbacher.
Der Kunde hat Schwarzenbacher unverzüglich zu unterrichten, wenn Maßnahmen Dritter oder sonstige
Ereignisse (z. B.: Pfändung, Insolvenz, Beschädigung oder Abhandenkommen) die Rechte von Schwarzenbacher gefährden. Der Kunde hat im Fall der Pfändung oder Beschlagnahme der Sache den Dritten auf das Eigentum von Schwarzenbacher hinzuweisen. Der Kunde hat Schwarzenbacher von solchen Maßnahmen oder Ereignissen auch unverzüglich zu benachrichtigen. Für den Fall, dass der Kunde diesen Pflichten nicht nachkommt, hat Schwarzenbacher das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und den Kunden für hieraus entstandene Schäden in Anspruch zu nehmen.
Solange Schwarzenbacher Eigentümer ist bzw. solange die Rechnung/en nicht vollständig bezahlt ist/ sind, hat der Kunde Schwarzenbacher über eine allfällige Adressänderung von sich aus zu informieren. Allfällige Kosten einer Adressausforschung hat der Kunde Schwarzenbacher zu ersetzen. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt die Vorbehaltswaren zurück zu verlangen, wenn zumindest eine rückständige Leistung seit mindestens 6 Wochen fällig ist und Schwarzenbacher den Kunden unter Androhung dieser Rechtsfolge und Setzung einer Nachfrist von mindestens 2 Wochen erfolglos gemahnt habt.

VII. Mitwirkungspflicht des Kunden
Die Pflicht zur Leistungsausführung von Schwarzenbacher beginnt frühestens sobald
A) alle technischen Einzelheiten geklärt sind,
B) der Kunde die technischen sowie die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat,
C) die vereinbarte Anzahlung oder Sicherheitsleistung erhalten wurde und
D) der Kunde seine vertragliche Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten insbesondere auch die nachstehenden
Unterpunkte erfüllt:
1. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
2. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderlichen Energie und Wassermenge ist vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen
3. Der Kunde ist bei von der Firma Schwarzenbacher durchzuführender Montage verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sofort nach Ankunft des Montagepersonals mit den Arbeiten begonnen werden kann

VIII. Leistungsausführung
Nachträgliche Änderungs- und Erweiterungswünsche des Kunden werden nur berücksichtigt, wenn sie aus technischen Gründen erforderlich sind, um den Vertragszweck zu erreichen und werden – sofern die Änderungsbedürftigkeit nicht durch Schwarzenbacher verursacht wurde – gesondert verrechnet.
Kommt es nach Auftragserteilung - aus welchen Gründen auch immer - zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer- und Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
Bei behelfsmäßiger Instandsetzung besteht lediglich eine sehr beschränkte und den Umständen entsprechende Haltbarkeit. Vom Kunden ist bei behelfsmäßiger Instandsetzung umgehend eine sachgerechte Instandsetzung zu veranlassen.

IX. Liefer- und Leistungsfristen
Liefer- und Leistungsfristen und –termine sind nur verbindlich, sofern sie einzelvertraglich ausgehandelt wurden. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbar und von Schwarzenbacher nicht verschuldeter Verzögerung durch Zulieferer oder sonstige vergleichbare Ereignisse, die nicht im Einflussbereich von Schwarzenbacher liegen, in jenem Zeitraum, währenddessen das entsprechende Ereignis andauert. Davon unberührt bleibt das Recht des Kunden auf Rücktritt vom Vertrag bei Verzögerungen, die eine Bindung an den Vertrag unzumutbar machen.
Wird der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch den Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und der Fertigstellungstermin entsprechend hinausgeschoben.
     
X. Gewährleistung
Es gelten die Bestimmungen über die gesetzliche Gewährleistung. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z. B. förmliche Abnahme) der Fertigstellungszeitpunkt, spätestens wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
Ist eine gemeinsame Übergabe vorgesehen und bleibt der Kunde dem ihm mittgeteilten Übergabetermin ohne wichtigen Grund fern, gilt die Übernahme als an diesem Tag erfolgt. Die Behebung eines vom Kunden behaupteten Mangels stellt kein Anerkenntnis eines Mangels dar.

XI. Haftung
Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haftet Schwarzenbacher bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aufgrund der technischen Besonderheiten.
Weiters ist die Haftung ausgeschlossen für Vermögensschäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, nicht Befolgen von Bedienungs- und Installationsschritten, fehlerhafte Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von Schwarzenbacher autorisierte Dritte oder natürliche Abnützung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unterlassung notwendiger Wartungen.

XII. Datenschutz
Schwarzenbacher verpflichtet sich, sämtliche Daten, Informationen und Unterlagen, die ihr vom Kunden übergeben werden oder ihr bei der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln. Schwarzenbacher darf diese Daten, Informationen und Unterlagen ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung Dritten nicht zugänglich machen. Davon ausgenommen sind im Bedarfsfall Logistikunternehmen, Steuerberater, Wirtschaftsauskunfteien, Inkassobüros, Rechtsanwälte, Subfirmen etc. Schwarzenbacher verpflichtet sich die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes (DSG), der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) sowie allfällig weitere gesetzliche Geheimhaltungsverpflichtungen einzuhalten und die vorstehenden Pflichten an ihre Mitarbeiter und sämtliche weitere Personen zu überbinden, die sie aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung beziehen darf. Die Daten werden bis zum Ablauf rechtlicher Aufbewahrungspflichten und Verjährungsfristen von Schwarzenbacher gespeichert. Die vorstehenden Verpflichtungen gelten auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses. Dem Kunden steht das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit sowie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde zu. Schwarzenbacher verarbeitet zum Zweck der Vertragserfüllung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden (Name, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail, Telefon, Fax, etc.) Die detaillierten datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gemäß Art 13 ff DS-GVO finden Sie auf unserer Homepage unter www.schwarzenbacher-kundl.at/datenschutz. Um eine ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung zu gewährleisten, erklärt der Kunde sein Einvernehmen iSd § 107 TKG (Telekommunikationsgesetz 2003), sodass ihn Schwarzenbacher im Wege der Telekommunikation und mit elektronischer Post jederzeit ohne Einschränkung kontaktieren darf. Sollten im Wege der Telekommunikation oder per elektronischer Post Daten verloren gehen oder verfälscht werden, trifft Schwarzenbacher keine Haftung.

XIII. Erfüllungsort – anwendbares Recht
Erfüllungsort ist Kundl. Für die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Schwarzenbacher und dem Kunden gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

XIV. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Schwarzenbacher und dem Kunden ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von Schwarzenbacher. Gerichtsstand für Verbraucher, sofern diese ihren Wohnsitz im Inland haben, ist das Gericht, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.

XV. Sonstige Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. In einem solchen Fall werden die Parteien die ungültige oder unwirksame Bestimmung umgehend durch eine solche zulässige Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen oder unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.

B. Besondere Bestimmungen für Unternehmenskunden

I. Änderungsvorbehalt
Schwarzenbacher behält sich das Recht zur Änderung der Leistung vor, sofern es sich ausschließlich um handelsübliche Mengen- oder Qualitätstoleranzen handelt und die Änderung dem Unternehmenskunden zumutbar ist.
Weiters ist Schwarzenbacher berechtigt (und auf Antrag des Kunden verpflichtet) die vertraglich vereinbarten Entgelte anzupassen, wenn Änderungen im Ausmaß von zumindest 5 % hinsichtlich
a) der Lohnkosten durch Gesetz, Verordnung, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung oder
b) anderer zur Leistungserbringung notwendiger Kostenfaktoren wie Beschaffungskosten der zur Ver-wendung gelangenden Materialien aufgrund von Empfehlungen der paritätischen Kommission oder von Änderungen der nationalen bzw. Weltmarktpreise für Rohstoffe, Wechselkurse etc. seit Vertragsabschluss eingetreten sind. Die Anpassung erfolgt in dem Ausmaß, in dem sich die tatsächlichen Herstellungskosten im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ändern gegenüber jenem im Zeitpunkt der tatsächlichen Leistungserbringung, sofern sich Schwarzenbacher nicht im Verzug befindet.

II. Gewährleistung
Die Gewährleistungsansprüche des Unternehmenskunden setzen voraus, dass er seinen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten gemäß §§ 377f UGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dabei gilt als vereinbart, dass diese Rüge innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt/Übergabe der Ware bzw. Kenntnis des Mangels durch eingeschriebenen Brief zu erfolgen hat. Maßgeblich ist dabei der Tag der Postaufgabe.
Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche des Unternehmenskunden gegen Schwarzenbacher beträgt 12 Monate, gerechnet ab Übergabe.
Gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistung ausgeschlossen, soweit es sich bei dem Vertragsgegenstand um eine gebrauchte Sache handelt. Dies gilt nicht, soweit eine Beschaffenheitsgarantie vorliegt oder eine Haftung wegen Arglist eingreift.

III. Eigentumsvorbehalt
Gerät der Unternehmer in Zahlungsverzug, ist Schwarzenbacher bei angemessener Nachfristsetzung berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen.

Verzugszinsen
Gegenüber Unternehmen sind im Fall eines Zahlungsverzugs Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszins zu berechnen.
Die Aufrechnungsbefugnis steht unternehmerischen Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von Schwarzenbacher anerkannt wurden.

V. Haftungsbeschränkung
Gegenüber unternehmerischen Kunden ist die Haftung für Vermögensschäden mit dem Haftungshöchstbetrag einer allenfalls durch Schwarzenbacher abgeschlossenen Haftpflichtversicherung beschränkt. Zudem besteht eine Haftung für Vermögensschäden nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz, nicht jedoch für leicht fahrlässigen verursachten Schäden. Bei einer reinen Warenlieferung sind allfällige Kosten für Fehlersuche und für den Ausbau der mangelhaften bzw. den Einbau der neuen Ware nicht ersatzfähig. Schadenersatzansprüche unternehmerischer Kunden sind bei sonstigem Verfall binnen 2 Jahren gerichtlich geltend zu machen.

Sonstige Bestimmungen
Der Unternehmenskunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung Schwarzenbachers auf einen Dritten übertragen.
Werden im Rahmen unternehmensbezogener Geschäfte einem anderen Unternehmer Aufgaben besorgt oder Dienste geleistet, kann dafür auch ohne Verabredung Provision und, wenn es sich um Aufbewahrung handelt, Lagergeld nach den an dem Ort üblichen Sätzen gefordert werden.